___, dass sich Kantonspolizistin E.________ am nächsten Tag telefonisch bei ihm gemeldet habe, da noch weitere Mobiltelefone und Laptops des Beschwerdeführers sichergestellt worden seien. Die Frage, ob sie den Beschwerdeführer fragen dürfe, ob er mit der Durchsuchung einverstanden sei und er ihr die entsprechenden Passwörter geben wolle, habe Fürsprecher B.________ positiv beantwortet und gesagt, falls der Beschwerdeführer das nicht wolle, würde er ihn besuchen gehen, um die Sache zu besprechen. Noch am gleichen Tag habe sich Polizistin E.____