Am 4. Juli 2023 gab die Generalstaatsanwaltschaft bekannt, dass auf eine Stellungnahme verzichtet werde. Mit Verfügung vom 19. Juli 2023 brachte die Verfahrensleitung den Parteien zu Kenntnis, dass die Staatsanwaltschaft weitere Akten (Protokoll der delegierten Einvernahme des Beschwerdeführers vom 26. Januar 2023) eingereicht hatte. Fürsprecher B.________ ersuchte mit Eingabe vom 20. Juli 2023 um kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Mit Schreiben vom 27. Juli 2023 reichte Rechtsanwalt C.________ seine Kostennote ein.