Dagegen erhob Rechtsanwalt C.________ am 22. Juni 2023 namens und im Auftrag des Beschwerdeführers Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte, was folgt: 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, vom 08. Juni 2023 sei vollumfänglich aufzuheben; 2. Der Antrag des Beschwerdeführers auf Wechsel der amtlichen Verteidigung sei gutzuheissen und der Unterzeichnende sei als amtlicher Verteidiger einzusetzen;