1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Anstelle der am 15. Juni 2023 durch das Kantonale Zwangsmassnahmengericht angeordneten Untersuchungshaft wird – vorderhand bis zum 22. Juli 2022 befristet – folgende Ersatzmassnahme angeordnet: - Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, sich zweimal pro Woche bei einer – zwischen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung noch zu definierenden – Polizeiwache persönlich zu melden. Die Haftentlassung erfolgt erst, nachdem die Meldepflicht geregelt ist.