Wie die Staatsanwaltschaft zutreffend festhält, schützen Raub, Fahren eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand (zumindest im vorliegenden Fall) und qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gleichartige Rechtsgüter. 6.5.3 Indes können die erhebliche Sicherheitsgefährdung Dritter durch drohende Vermögensdelikte mangels Dokumentation einerseits und die ungünstige Rückfallprognose hinsichtlich qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz andererseits nicht bejaht werden: