Später hatte er sich unzählige Male wegen einfachen Diebstahls zu verantworten und am 30. Dezember 2020 erfolgte auch eine Verurteilung wegen gewerbsmässigen Diebstahls. Von Relevanz ist weiter der von der Staatsanwaltschaft in den Schlussbemerkungen umschriebene Strafbefehl vom 13. August 2019 wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz. Wie die Staatsanwaltschaft zutreffend festhält, schützen Raub, Fahren eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand (zumindest im vorliegenden Fall) und qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gleichartige Rechtsgüter.