8 men zur Feststellung der Fahrunfähigkeit aufmerksam. Der Beschwerdeführer habe ein Fahrzeug entwendet, sei dieses ohne Fahrausweis gefahren, infolge Unaufmerksamkeit auf die Gegenfahrbahn geraten und mit einem entgegenkommenden Fahrzeug kollidiert, wobei die Lenkerin verletzt worden sei. Anschliessend habe er versucht zu fliehen.