Weiter wurde er mit Datum vom 18.01.2012 u.a. wegen Raubs zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Der Beschwerdeführer hat sich auch von dieser langen Freiheitsstrafe und von weiteren unbedingten Freiheitsstrafen nicht von weiteren Delikten abhalten lassen (vgl. dazu Auszug aus dem Strafregister vom 16.03.2023, letzte Verurteilung vom 30.12.2020 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 9 Monaten).