Abgesehen von einem bereits vor über zehn Jahren begangenen Raub resp. Raubversuch lasse sich aus seinem Strafregisterauszug oder seinem Verhalten kein Hinweis dafür entnehmen, dass er Dritte tätlich angehen könnte oder sonst wie deren Sicherheit oder Sicherheitsgefühl gefährden könnte. Er sei weder gewalttätig noch als gefährlich einzustufen, weshalb die Sicherheitslage anderer Personen nicht erheblich beeinträchtigt sei. Ausserdem wögen die vorgeworfenen Taten mit Blick auf die jeweils geringen Deliktsbeträge bzw. die Deliktssumme von insgesamt lediglich CHF 8’600.00 nicht besonders schwer.