Am 15. Juni 2023 versetzte ihn das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) für die Dauer von sechs Wochen (d.h. bis 22. Juli 2023) in Untersuchungshaft. Dagegen reichte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 22. Juni 2023 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde ein und beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolgen die umgehende Haftentlassung, eventualiter unter Anordnung von Ersatzmassnahmen.