1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ ein Strafverfahren wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Diebstahls und Versuchs dazu. Am 15. Juni 2023 versetzte ihn das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) für die Dauer von sechs Wochen (d.h. bis 22. Juli 2023) in Untersuchungshaft.