4. Die Staatsanwaltschaft begründet die angefochtene Verfügung wie folgt: Mit Schreiben vom 3. April 2023 und 14. April 2023 wirft M.________ den beschuldigten Personen Betrug vor. Nebst der Bestrafung wegen Betrugs fordert er eine Mietzinsreduktion sowie Schadenersatz, wodurch er sich gleichzeitig als Privatkläger konstituiert (Art. 118 Abs. 1 StPO). Ausserdem ersucht er um unentgeltliche Rechtspflege. Da die obgenannten Eingaben einen engen sachlichen Zusammenhang aufweisen, werden sie vorliegend gemeinsam beurteilt.