1. Mit Verfügung BA 23 1185 vom 26. Mai 2023 nahm die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das von B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) gegen den Beschuldigten initiierte Strafverfahren wegen «Verletzung gg. mein Grundrecht der unentgeltlichen Prozessführung, des verweigerten rechtlichen Gehörs, wegen Verfahrensfehlern und wegen Amtsmissbrauch» nicht an die Hand. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 15. Juni 2023 Beschwerde.