Sowohl dem Anzeigerapport vom 20. Juni 2023 als auch dem anlässlich der Verkehrskontrolle ausgefüllten Polizeiprotokoll kann entnommen werden, dass beim Beschwerdeführer glasige Augen und eine verwaschene Sprache festgestellt worden waren. Zusätzlich geht aus dem Polizeiprotokoll hervor, dass die Reaktion des Beschwerdeführers verlangsamt gewesen sei. Die Feststellung der Polizei, wonach der Beschwerdeführer eine verwaschene Sprache aufgewiesen habe, wurde durch den vor Ort anwesenden Arzt des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern (nachfolgend: IRM), Dr. C.________, bestätigt (vgl. Protokoll des IRM vom 7. Juni 2023).