Der Atemalkoholtest habe zudem ergeben, dass der Beschwerdeführer nicht unter Alkoholeinfluss gestanden habe. Nach dem der Drogenschnelltest positiv auf THC angeschlagen habe, habe der Beschuldigte den Konsum von Betäubungsmittel eingestanden. Bei der anschliessenden Fahrzeugkontrolle habe die Polizei zudem neun Gramm Marihuana sichergestellt. Die Polizei habe danach vorschriftsgemäss mit der Staatsanwaltschaft Kontakt aufgenommen, welche in der Folge zuerst mündlich und dann schriftlich eine Blut- und Urinprobe verfügt habe. Die Blut- und Urinprobe sei somit rechtmässig erfolgt und die daraus gewonnenen Beweise seien verwertbar.