197 Abs. 1 Bst. b StPO vorliegen, welcher zu einer nach 4 Art. 198 Abs. 1 Bst. a StPO durch die Staatsanwaltschaft anzuordnenden Massnahme zur Feststellung der Fahrunfähigkeit aufgrund des Verdachts einer Widerhandlung gegen das SVG führen kann (BGE 145 IV 50 E. 3.5; Beschlüsse des Obergerichts des Kantons Bern BK 23 159 vom 15. September 2023 E. 4.2; BK 22 135 vom 22. Juli 2022 E. 5.1). 3.3 Die angefochtene Verfügung wurde von der Staatsanwaltschaft wie folgt begründet: […] [A]nlässlich einer Verkehrskontrolle stellte die Polizei bei A._____