Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit persönlicher Eingabe vom 15. Juni 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Am 6. Juli 2023 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren und gab der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme. Diese beantragte am 19. Juli 2023 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.