am öffentlichen Verkehr teilnahm, in Betracht (Urteile des Bundesgerichts 6B_1255/2016 vom 24. Mai 2017 E. 1.5.4; 1B_168/2012 vom 8. Mai 2012 E. 2; mit Hinweis auf BGE 137 IV 249 E. 4). 5.2 Die Voraussetzungen für die Beschlagnahme zur Sicherung einer allfälligen Sicherungseinziehung sind erfüllt; es kann grundsätzlich auf die Ausführungen im Anfechtungsobjekt und der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft verwiesen werden.