Der Auskunft der Administrativmassnahmen ist zu entnehmen, dass am 17. Februar 2023 ein einjähriger Ausweisentzug verfügt worden ist. Dem Beschuldigten wurde der Führerausweis zudem zuvor schon dreimal (2019, 2020 und 2022) entzogen. Der Beschuldigte ist somit in den vergangenen sechs Monaten dreimal beim Lenken seines Personenwagens trotz entzogenem Ausweis von der Kantonspolizei Bern kontrolliert worden. Die Polizeikontrollen, wie auch die kürzlich erfolgte Verurteilung zeigen offensichtlich keine Wirkung. Gleiches gilt für die früheren Ausweisentzüge.