Der Beschuldigte wurde deswegen mit Strafbefehl vom 8. Februar 2023 wegen Fahrens ohne Berechtigung, mehrfach begangen zu einer bedingten Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu CHF 30.00 mit einer Probezeit von vier Jahren verurteilt. Ferner wurde der Beschuldigte mit Strafbefehl vom 16. Juli 2020 wegen grober Verkehrsregelverletzung (Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit) zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.