2 Der Beschuldigte fuhr sowohl am 17. Dezember 2022, wie auch am 6. Januar 2023 trotz entzogenem Führerausweis. Als Grund für seine Fahrt vom 6. Januar 2023 gab er ebenfalls einen familiären Notfall, damals in E.________(Örtlichkeit) an. Der Beschuldigte wurde deswegen mit Strafbefehl vom 8. Februar 2023 wegen Fahrens ohne Berechtigung, mehrfach begangen zu einer bedingten Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu CHF 30.00 mit einer Probezeit von vier Jahren verurteilt.