Der Beschuldigte brachte anlässlich seiner Einvernahme vom 21. Mai 2023 gegenüber der Kantonspolizei Bern vor, dass er gewusst habe, dass er keinen Personenwagen lenken dürfe. Aber er habe dies wegen eines familiären Notfalls getan, weil seine Schwester mit ihrem Ehemann Probleme habe und ihn gebeten habe, mit diesem zu sprechen. So sei er am Abend des Vortages mit dem Zug zu seiner Schwester nach Neuenburg gefahren und so sei er nun mit dem Auto, welches sich bei seiner Schwester befunden habe, nach Bern gefahren. Das Auto sei auf ihn immatrikuliert, aber es gehöre nicht ihm alleine.