Am 9. Juni 2023 erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 30. Mai 2023. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte mit Stellungnahme vom 17. Juli 2023 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.