1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die implizite Teileinstellung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 11. Januar 2023 wird aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung an die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, trägt der Kanton Bern. 3. Der Beschwerdeführerin wird für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 3'500.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 4. Der Beschuldigten 1 wird für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 3'262.55 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.