9 esse der Beschwerdeführerin an der Beurteilung derselben. Zunächst ist in Erinnerung zu rufen, dass die Verfahrensleitung hinsichtlich des angeklagten Teilsachverhalts mit dem Eingang der Anklageschrift beim Gericht auf dieses übergeht und die Staatanwaltschaft insoweit zur Partei wird (vgl. Art. 328 Abs. 1 und 2 StPO). Dass die Anklageschrift mit der Anfechtung der impliziten Teileinstellung indirekt in Frage gestellt wird (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_819/2018 vom 25. Januar 2019 E. 1.3.5), ändert nichts daran.