Auch wenn die Beschwerdeführerin der Staatsanwaltschaft unmittelbar nach Anklageerhebung die Ergänzung der Anklageschrift um die Textpassage «AJ.________ (Textpassage)» beantragt hat und die Staatsanwaltschaft diesem Anliegen noch vor Einreichung der vorliegenden Beschwerde nachgekommen ist (a.a.O., pag. 2198-2200), besteht nach wie vor ein aktuelles und praktisches und damit ein rechtlich geschütztes Inter-