Mit Schreiben vom 14. April 2023 reichte die Beschwerdeführerin weitere verfahrensrelevante Akten ein. Davon nahm und gab die Verfahrensleitung mit Verfügung vom 18. April 2023 Kenntnis, worauf die Beschuldigte 1 der Beschwerdekammer am 24. April 2023 ebenfalls ein weiteres Aktenstück zugehen liess. Von Letzterem nahm und gab die Verfahrensleitung mit Verfügung vom 26. April 2023 Kenntnis.