1.3 Mit Verfügung vom 30. Januar 2023 eröffnete die Verfahrensleitung ein Beschwerdeverfahren und gab den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme. 1.4 Nach einmalig verlängerter Frist gab die Generalstaatsanwaltschaft am 10. März 2023 bekannt, dass sie auf eine Stellungnahme verzichte. 1.5 Mit Eingabe vom 13. März 2023 beantragten die Beschuldigten 2 und 3, beide vertreten durch Rechtsanwalt E.________, innert einmal erstreckter Frist Folgendes: Principalement