In der Folge wurde der Sachverhalt durch die Staatsanwaltschaft untersucht, worauf diese am 11. Januar 2023 beim Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) Anklage wegen übler Nachrede, evtl. Verleumdung gegen die vorgenannten Beschuldigten erhob. 1.2 Am 23. Januar 2023 reichte die Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt I.________, Beschwerde bei der Beschwerdekammer ein und beantragte: A la forme 1. Déclarer recevable le présent Recours. Au fond 2. Annuler le classement implicite du 11 janvier 2023 du Ministère public Bern-Mittelland. Cela fait, principalement