8 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 5. Juni 2023 (Verfahren W 23 63) wird aufgehoben. 2. Die Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1'000.00, trägt der Kanton. 3. Es werden keine Entschädigungen gesprochen.