Es ist somit nicht ausgeschlossen, dass die unbekannte Täterschaft damit gerechnet hat, dass erst eine insoweit «aussenstehende» Drittperson die Zahlung auslösen wird und somit den Adressaten der (fake) Mail als sogenannten Tatmittler eingesetzt hat. 6.3 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass nicht von einem rechtlich klaren Fall, der eine Nichtanhandnahme rechtfertigt, ausgegangen werden kann.