_ gutgeschrieben wird. Ebenso wie es gesellschaftsintern nicht selten ist, dass Beträge – zumindest ab einer gewissen Höhe – nicht von ein und derselben Person kontrolliert und freigegeben werden, ist es nicht ungewöhnlich, dass nicht die Rechnungsadressatin, sondern eine «aussenstehende» Drittperson letztlich für die Zahlung aufkommt. Es ist somit nicht ausgeschlossen, dass die unbekannte Täterschaft damit gerechnet hat, dass erst eine insoweit «aussenstehende» Drittperson die Zahlung auslösen wird und somit den Adressaten der (fake) Mail als sogenannten Tatmittler eingesetzt hat.