und dem das Projekt begleitenden Konsulent, die gemäss den vertraglichen Vereinbarungen für die Prüfung und Genehmigung der Rechnungen verantwortlich sind, nicht bemerkt wurde. Dasselbe gilt bezüglich der im Zusammenhang mit der Bankverbindung erfolgten Mailkorrespondenz, anlässlich welcher die D.________ ebenfalls von der unbekannten Täterschaft manipulierte Mails (mutmasslich verfasst von der J.________) erhalten hat. Die D.________ resp. die von ihr eingesetzte I.________ und der das Projekt begleitende Konsulent wurden somit unmittelbar über die Identität des Mailpartners sowie den Inhalt der Rechnung resp.