Beim monierten – und von der Beschwerdeführerin bezahlten – Betrag in der Höhe von USD 500'000.00 wurde die entsprechende Mail der J.________ mutmasslich von Unbekannten «abgefangen» und (einschliesslich der Rechnung) manipuliert. Bei der D.________ ging anschliessend eine von der unbekannten Täterschaft gefälschte Mail ein, was von der D.________ resp. der von ihr eingesetzten I.________ und dem das Projekt begleitenden Konsulent, die gemäss den vertraglichen Vereinbarungen für die Prüfung und Genehmigung der Rechnungen verantwortlich sind, nicht bemerkt wurde.