und die J.________ anlässlich eines Telefongesprächs vom 23. Februar 2023 eines Betrugs bewusst geworden. Die J.________ habe sich bei der D.________ nach dem Stand der Zahlung erkundigt. Letztere habe jedoch wenige Tage zuvor von der (fake) J.________ die Nachricht erhalten, dass die Zahlung bei der «O.________-Bank» angekommen sei, jedoch dem Empfängerkonto nicht gutgeschrieben werden könne. Auf Vorhalt eines Screenshots der diesbezüglichen von der (fake) J.________ stammenden E-Mail bestätigte die J.________, dass diese nicht von ihr versandt worden sei. Gleichentags informierte die D.________ die Beschwerdeführerin, welche