Entsprechend liess das B.________ die Rechnung über die M.________ (Schweizer Bank) bezahlen. Diese Zahlung wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass Begünstigter und Konten nicht übereinstimmten, worauf dem B.________ von der D.________ zunächst die von der (fake) J.________ genannte alternative Bankverbindung «N.________-Bank» und nach einem erneuten erfolglosen Zahlungsversuch die «O.________-Bank» mitgeteilt wurden. Der Rechnungsbetrag wurde schliesslich im Februar 2023 an die «O.________-Bank» überwiesen, konnte dort aber keinem Konto gutgeschrieben werden. Gemäss Beschwerdeführerin seien sich die D.________ und die J.______