Weil diese Bankverbindung von der für die erste Anzahlung verwendeten Bankverbindung abwich, bat das B.________ die D.________, die Angaben über einen anderen Kanal (nicht E-Mail) mit der J.________ zu verifizieren, was in der Folge bezüglich Wechsel der Bankverbindung (nicht jedoch der Details der Bankverbindung) via WeChat gemacht wurde. Gemäss Ausführungen der Beschwerdeführerin seien dabei mutmasslich sowohl die D.________ wie auch die J.________ davon ausgegangen, dass der Wechsel der Bankverbindung durch die jeweils andere Partei veranlasst worden sei. Daraufhin hätten die D.________ und der Konsulent die Freigabe der Rechnung zur Zahlung erteilt. Entsprechend liess das B.______