Bezüglich der Details des manipulierten E-Mails-Verkehrs wird auf die Ausführungen in der Strafanzeige verwiesen (dort S. 3 f.). Am 4. November 2022 erhielt das B.________ via D.________ eine erste gefälschte Rechnung für eine Teilzahlung von USD 500'000.00. Da die Rechnung noch keine konkreten Zahlungsdetails enthalten hatte, wurde dem B.________ am 8. November 2022 von der D.________ die Bankverbindung «L.________» mitgeteilt. Diese Bankangaben sollen zuvor von der (fake) J.________ an die D.________ mittels gefälschter E-Mail übermittelt worden sein. Weil diese Bankverbindung von der für die erste Anzahlung verwendeten Bankverbindung abwich, bat das B.__