die Lebensbedingungen zu verbessern und die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern, indem eine zuverlässige und erschwingliche Energieversorgung bereitgestellt wird. Mit Vereinbarung vom 23. März 2022 wurde die «F.________-Vereinbarung» ergänzt. In Ziff. 6.5 Bst. b der Vereinbarung vom 13. Dezember 2019 («F.________- Vereinbarung») zwischen dem B.________ und der D.________ wurde festgelegt, dass Zahlungen des B.________ an Lieferanten ausgelöst werden, nachdem auf Seiten der D.________ die I.________ sowie der das Projekt begleitende Konsulent die entsprechenden Rechnungen geprüft und genehmigt haben.