1. Am 5. Juni 2023 nahm die Kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das vom B.________ initiierte Verfahren W 23 63 gegen unbekannte Täterschaft wegen (evtl. versuchten) Betrugs nicht an die Hand. Dagegen erhob B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 15. Juni 2023 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde und beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Eröffnung einer Strafuntersuchung.