Zum anderen wurde ihm mit Mitteilung vom 31. Mai 2022 Frist zur Geltendmachung von allfälligen weiteren Beweisanträgen gesetzt. Davon hat der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer abgesehen. Die Garantien eines fairen Verfahrens wurden damit in keiner Art und Weise verletzt. Hinsichtlich der Beschuldigten 1-4 liegen zwar keine Einvernahmen vor.