12 anzufechten und im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens die fehlenden Einvernahmen zu rügen. Die diesbezüglichen Rügen nunmehr im Rahmen eines Wiederaufnahmegesuchs gegen eine rechtskräftig gewordene Teileinstellungsverfügung geltend zu machen, erscheint angesichts dessen als rechtsmissbräuchlich und verdient keinen Rechtsschutz (vgl. E. 6.1 hiervor). Die ratio legis von Art.