Die Aussagen des Beschwerdeführers decken sich mit seinen Ausführungen in der Strafanzeige und der Präzisierung. Dementsprechend sagte der Beschwerdeführer anlässlich seiner Einvernahme vom 16. Januar 2023 nach Durchlesen seiner Unterlagen aus, dass er den Ablauf in der Anzeige genau geschildert habe, und nahm Bezug auf die edierten Aufnahmen der Überwachungskameras, aus welchen sich nach seinen Angaben der Ablauf ergebe (vgl. Z. 58 ff. des Protokolls).