11 schwerdeführer anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 16. Januar 2023 sowie in der Beschwerde geschildert wurde, weicht nicht von demjenigen ab, welcher im Zeitpunkt der Teileinstellungsverfügung bekannt war. Die Aussagen des Beschwerdeführers decken sich mit seinen Ausführungen in der Strafanzeige und der Präzisierung.