tailliert dargelegt. Die dortigen Sachverhaltsdarstellungen stimmen in den wesentlichen Punkten mit den Angaben im Anzeigerapport vom 30. März 2021, den Wahrnehmungsberichten der Beschuldigten 1-4 vom 15. und 16. März 2021 und den edierten Videoaufnahmen des Bahnhofs Bern überein (vgl. insoweit S. 4 f. der Teileinstellungsverfügung vom 28. Juli 2022). Der Sachverhalt, welcher vom Be-