_, C.________, E.________ und G.________ (die Beschuldigten 1-4) am 28. Juli 2022 ohne Einvernahme der Parteien eingestellt, wobei diese allesamt Wahrnehmungsberichte zum Vorfall vom 15. März 2021 erstellt hatten (pag. 69 ff.). Der Beschwerdeführer hätte die Durchführung der Einvernahmen im hängigem Verfahren gegen A.________, C.________, E.________ und G.________ (die Beschuldigten 1-4) beantragen können. Der Beschwerdeführer stellte keine entsprechenden Beweisanträge auf Einver-