Auch sind die Verletzungen des Beschwerdeführers bereits in den Akten dokumentiert (vgl. Arztbericht vom 31. August 2021 des Inselspitals Bern, pag. 127 f.). Der Vorfall vom 15. März 2021 ist grösstenteils auf Video aufgezeichnet worden, welches den Akten beiliegt (pag. 107). Die Einvernahme des Beschwerdeführers hätte zudem ohne weiteres bereits im Zeitpunkt der Einstellung erhältlich gemacht werden können und war in der Untersuchung auch Thema. So war die Einvernahme des Beschwerdeführers bereits geplant und auf den 18. März 2022 angesetzt.