8 Einvernahme von ihm und den Beschuldigten 1-4 sei zwar von der Staatsanwaltschaft zunächst beabsichtigt gewesen. Alsdann habe diese aber plötzlich darauf verzichtet. Ein Verfahren mit derart vielen Beteiligten und bei so erheblichen Vorwürfen ohne die Einvernahme der Beteiligten abzuschliessen, sei beispielslos. Es sei fraglich, ob die Untersuchung mit der notwendigen Objektivität geführt worden sei.