Am 19. Mai 2023 ersuchte der Beschwerdeführer die Staatsanwaltschaft, das Strafverfahren gegen die Beschuldigten 1-4 betreffend Amtsmissbrauch, Tätlichkeiten, evtl. einfacher Körperverletzung und Nötigung, Ehrverletzung, unterlassener Hilfeleistung, Freiheitsberaubung sowie Entführung wieder aufzunehmen und die Beschuldigten 1-4 eingehend zur Sache zu befragen. Er machte geltend, anhand der neu eingereichten Arztberichte und durch seine detaillierten Aussagen an der Einvernahme vom 16. Januar 2023 seien neue Beweismittel und Tatsachen bekannt geworden, die für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beschuldigten 1- 4 sprächen.