Das Verfahren PEN 23 34 ist derzeit noch hängig. Am 19. Mai 2023 ersuchte der Beschwerdeführer die Staatsanwaltschaft, das Strafverfahren gegen die Beschuldigten 1-4 betreffend Amtsmissbrauch, Tätlichkeiten, evtl. einfacher Körperverletzung und Nötigung, Ehrverletzung, unterlassener Hilfeleistung, Freiheitsberaubung sowie Entführung wieder aufzunehmen und die Beschuldigten 1-4 eingehend zur Sache zu befragen.